Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO – Fahrzeugumbauten legal eintragen

Wenn technische Änderungen an einem Fahrzeug vorgenommen werden, müssen diese offiziell geprüft und eingetragen werden. Wir führen Änderungsabnahmen nach §19(3) StVZO durch und bestätigen die Zulässigkeit von Umbauten gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

Änderungsabnahme Fahrzeugumbau

Eintragung von Fahrzeugumbauten

Nach Umbauten oder technischen Veränderungen am Fahrzeug ist eine Änderungsabnahme erforderlich. Unsere Sachverständigen prüfen alle Änderungen sorgfältig und sorgen für eine rechtssichere Eintragung bei der Zulassungsstelle.

  • Prüfung von Fahrwerks-, Felgen- oder Karosserieumbauten
  • Eintragung von Tuning- und Zubehörteilen
  • Rechtssichere Dokumentation für Zulassungsstellen
  • Beratung zu zulässigen Fahrzeugänderungen